Externe Fördermöglichkeiten für Teilnehmende
Die jeweiligen Beratungsstellen sind verantwortlich für die Ausstellung dieser Anträge, sowohl auch für Auskünfte zu den jeweiligen Fördermöglichkeiten!
Der Auftrag der Fortbildungs-Akademie ist, die Anträge von den Teilnehmenden entgegen zunehmen, zu prüfen und dann die Nachweise bei den entsprechenden Stellen einzureichen.
Eine Übersicht mit weiterführenden links dazu finden Sie unten stehend.
Sollten Sie eine dieser Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, weisen wir Sie darauf hin, dass, die von Ihnen beantragte Förderung zunächst mit der Teilnahmegebühr verrechnet wird.
ACHTUNG: Sollte diese Förderung nicht bewilligt werden, wird Ihnen der Differenzbetrag zur vollen Teilnahmegebühr nachträglich in Rechnung gestellt!
Die Bildungsprämie ist eine bundesweite Förderung. Alle anderen Möglichkeiten sind bundesländerspezifisch.