Externe Fördermöglichkeiten für Teilnehmende
Die berufliche Weiterbildung und Qualifikation sind entscheidende Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen. In Deutschland bieten die Bundesländer verschiedene Förderprogramme an, um die berufliche Bildung zu unterstützen und zu fördern.
Baden-Württemberg: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Berlin: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin
Brandenburg: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Bremen: Landesagentur für berufliche Weiterbildung und Transformation
Hamburg: Hamburger Institut für Berufliche Bildung
Hessen: Ministerium für Soziales und Integration
Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Arbeit
Niedersachsen: Website der NBank Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Rheinland-Pfalz: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Saarland: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Sachsen: Website der Sächsischen Aufbaubank
Sachsen-Anhalt: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundes und Gleichstellung
Schleswig-Holstein: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Thüringen: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Da sich die Förderprogramme ändern können, bitten wir Sie, sich über die jeweiligen Links innerhalb der Bundesländer, über die Aktualität der aufgeführten Fördermöglichkeiten zu informieren.
Die jeweiligen Beratungsstellen sind verantwortlich für die Ausstellung dieser Anträge, sowohl auch für Auskünfte zu den jeweiligen Fördermöglichkeiten. Zu prüfen ist auch, ob die Anerkennung der Fortbildungs-Akademie als akkreditierter Bildungsträger vorliegt.
Der Auftrag der Fortbildungs-Akademie ist, die Anträge von den Teilnehmenden entgegenzunehmen, zu prüfen und dann die erforderlichen Nachweise bei den entsprechenden Stellen einzureichen.
Sollten Sie eine dieser Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, weisen wir Sie darauf hin, dass die von Ihnen beantragte Förderung zunächst mit der Teilnahmegebühr verrechnet wird. Sollte diese Förderung nicht bewilligt werden, wird Ihnen der Differenzbetrag zur vollen Teilnahmegebühr nachträglich in Rechnung gestellt.