Anerkannter Bildungsträger
In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als «Bildungsurlaub» bzw. «Bildungsfreistellung» bezeichnet.
Grundlage für die Anerkennungen ist der Nachweis des QM-Zertifikats nach ISO 9001.
Die Fortbildungs-Akademie des DCV e.V. hat vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe die Anerkennung als Bildungseinrichtung nach Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) erhalten. Damit ist die Fortbildungs-Akademie berechtigt, Bildungsmaßnahmen nach dem BzG BW durchzuführen und wird nun auf der Liste der anerkannten Bildungsträger geführt.
http://www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_baden-wuerttemberg.html
Ebenso ist die Fortbildungs-Akademie seit März 2017 als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach §10ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (AWbG) anerkannt.
Damit ist die Fortbildungs-Akademie berechtigt, Bildungsmaßnahmen nach dem AWbG durchzuführen und wird nun auf der Liste der anerkannten Bildungsträger geführt.
http://www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_nrw.html
Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind wir nach dem Bildungsfreistellungsgesetz - BfG M-V, akkreditiert. Damit ist die Fortbildungs-Akademie berechtigt, Bildungsmaßnahmen nach dem BfG M-V durchzuführen und wird nun auf der Liste der anerkannten Bildungsträger geführt.
http://www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_mecklenburg-vorpommern.html