Die Veranstaltung ist sehr stark nachgefragt und bereits ausgebucht. Wir bieten diese Veranstaltung nochmals an am 12. Februar 20205 an. Melden Sie gerne direkt hier dafür an.
Ausgangssituation
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) sowie dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) bzw. Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden Regelungen zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) formuliert. Demnach soll die TI zukünftig als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation nicht nur in der medizinischen Versorgung, sondern auch im Bereich der Pflege etabliert werden. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, die sektorenübergreifende Kommunikation und damit die Arbeits- und Organisationsprozesse in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Ab Juli 2025 ist die Anbindung von Pflegediensten und anderen Pflegeeinrichtungen verpflichtend.
Zielsetzung und Lernansatz
Dieses Online-Seminar vermittelt Ihnen eine praxisorientierte Einführung in die Telematikinfrastruktur, zugeschnitten auf die spezifischen Anforderungen in der ambulanten und stationären Pflege. Im Fokus stehen die datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die mit der Einführung der TI einhergehen, sowie die notwendigen Schritte zur Implementierung in Ihrer Einrichtung.
- Grundlagen der Telematikinfrastruktur: Überblick über die TI und ihre Bedeutung für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen.
- Datenschutzanforderungen in der TI: Spezifische datenschutzrechtliche Vorgaben für Pflegeeinrichtungen bei der Nutzung der TI.
- Praktische Umsetzung: Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben in Ihrer Einrichtung, einschließlich technischer und organisatorischer Anforderungen.
- Sicherer Umgang mit Patientendaten: Best Practices für den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten im Rahmen der TI.
Die Veranstaltung dient u.a. der Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß § 37 KDG Abs. 2 der betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Arbeitsformen
Die Veranstaltung findet als Online-Seminar in zwei Blöcken à 90 Minuten mit einer Pause statt. Ab 08.45 Uhr: Einwählen und Technik-Check
Neben einer Präsentation zu den o.g. Themen besteht für die Teilnehmenden jederzeit Gelegenheit für Rückfragen und zum Austausch.
Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten Sie eine Dokumentation mit der Präsentation sowie ggf. weiteren Unterlagen.
Technische Voraussetzungen
Die Online-Veranstaltung wird über die Schulungscloud des Datenschutz-Sachverständigenbüros Mülot durchgeführt, welche auf der Software BigBlueButton basiert. Sie erhalten den Link zur Einwahl rechtzeitig vor dem Veranstaltungsbeginn per E-Mail.
Sie benötigen für die Teilnahme einen PC/Laptop mit Kamera, Mikrofon/Lautsprecher (eingebaut oder extern) und einer aktuellen Browser-Version sowie eine stabile Internetverbindung.
Bitte sorgen Sie außerdem für eine konzentrierte Lernumgebung, in der Sie aus Gründen der Vertraulichkeit ohne Anwesenheit von Dritten arbeiten können. Teilnehmende aus derselben Organisation bitten wir um jeweils einzelne Bildschirmarbeitsplätze, um die Bildung von Arbeitsgruppen zu ermöglichen.
Anmeldung und Zulassung
Bitte melden Sie sich mit dem Online-Formular an. Die Vergabe der Teilnahmeplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Wird die Mindesteilnehmendenzahl nicht erreicht, behält sich die Akademieleitung vor, die Veranstaltung abzusagen.
Termin
Donnerstag, 30. Januar 2025, 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Kosten und Zahlungsmodalitäten
Teilnahmegebühr: 165,00 €
Die Teilnahmegebühr wird vor Beginn der Veranstaltung durch die Fortbildungs-Akademie in Rechnung gestellt.
Für Ihre Teilnahme gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Mehr dazu finden Sie auf unserer Homepage www.caritas-akademie.de.
Zielgruppe
Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinator:innen sowie Verantwortliche für den Datenschutz für oder in Diensten und Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege
Max. Teilnehmerzahl
20
Kosten
165,00 €
Veranstaltungsnummer
S25139